Full text: Einführung in die Grundlagen der Geometrie (1. Band)

Berechtigung der nicht-euklidischen Raumformen. 
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Durchschneidet man also die vier Strahlen durch eine zweite 
gerade Linie und entsprechen A', B', C, D' den Punkten A, B, 
C, D, so mufs dieselbe Gleichung auch für die Punkte A', B', 
C', D' bestehen. Nun sind die rechten Seiten der so erhaltenen 
Gleichungen identisch, also müssen es auch die linken sein. 
Definieren wir also die linke Seite der obigen Gleichung als das 
Doppelverhältnis der vier Punkte A, B, C, D, und bezeichnen es 
mit (ABCD), so ist 
(ABCD) = (A'B'C'D ). 
Dieser Satz genügt, um die projektive Geometrie aufzubauen. 
Man kann speziell die Kurven und Flächen zweiten Grades rein 
projektivisch definieren und vor allem ihre Polareigenschaften 
beweisen. Dabei ergeben sich nicht nur die reellen, sondern 
auch die imaginären Gebilde zweiten Grades. 
Zu demselben Resultat gelangt man von der Gleichung der 
Ebene aus. Betrachten wir für die verschiedenen Punkte des 
Raumes den Ausdruck ep -(- ax -j- by -\- cz, wo p, x, y, z die in 
den §§ 16 und 21 eingeführten Gröfsen sind, so stellt derselbe, 
bis auf einen konstanten Faktor, eine bestimmte Funktion 
des Abstandes r des Punktes von einer festen Ebene dar. Dem- 
gemäfs mögen für die Marke k == 1 ... 4 die Ausdrücke 
xr = e k p a k x b k y -f- c k z 
eingeführt werden. Dann wird durch das Verhältnis x t :x 2 :x 3 :x 4 
ein Punkt oder in der Riemannschen Geometrie ein Paar von 
Gegenpunkten bestimmt. In den vier Gröfsen X! . . . x 4 wird 
sich aber die Gleichung jeder Ebene homogen linear darstellen, 
und bei jeder projektiven Umgestaltung drücken sich die Ver 
hältnisse der neuen Koordinaten durch homogene lineare Funk 
tionen der alten aus. Damit ist die analytische Grundlage für 
die projektive Geometrie gegeben, und man kann sie selbst jetzt 
in bekannter Weise auf bauen. 
Umgekehrt kann man die projektive Geometrie unabhängig 
von jeder Messung begründen und dann von ihr aus zur Metrik 
zurückgelangen, ja, die metrischen Eigenschaften rein projektivisch 
erklären. Die Wichtigkeit dieser Thatsache und die grofse Zahl 
von Erwägungen, welche zur Herleitung des Beweises notwendig
	        
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