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Siebenter Abschnitt. § 5.
Bewegung einer Linie erhalten wird. Auch kann ein bewegter
Punkt (B. 1. S. 170) eine Fläche oder einen Körper beschreiben.
Demnach definieren wir die Fläche als die Grenze zweier Raum
teile, die Linie als die Grenze zweier Flächenteile und den Punkt
als die Grenze zweier Linienteile. Es wird nötig sein, auf diese
Definition hier etwas näher einzugehen.
2. Ein Raum A sei in zwei Teile B und C zerlegt und ein
Körper k, der ganz dem Raume A angehört, möge in gleich
zeitiger teilweiser Deckung mit B und C sein; ein Teil von k
möge also entweder den Raum B selbst oder einen Teil desselben
decken, und ein anderer Teil von k möge im Raume C liegen.
In diesem Falle sagen wir, der Körper k liege auf der Grenze
der den Raum A bildenden Raumteile B und C.
Dieser Festsetzung entspricht es zu sagen, zwei Raumteile
M und N hingen zusammen oder grenzten an einander,
wenn es einen Raumteil P giebt, der in die beiden Teile M und
N zerlegt werden kann; dementsprechend dürfen M und N einer
seits keinen Teil gemeinschaftlich haben, andererseits müssen sie
einen einzigen Raumteil bilden.
Von B trennen wir Teile ab, die nicht mit C Zusammen
hängen; so sei B in die beiden Teile B' und B" zerlegt, von
denen der letztere nicht an C grenzen möge. Dann gehört der
Körper k, der auf der Grenze von B und C liegt, auch der
Grenze von B' und C an. Ebenso dürfen wir von C einen Teil
C" abtrennen, der nicht mit B zusammenhängt, ohne die gegen
seitige Grenze zu verändern. Auch ist es gestattet, diese Ope
ration unbeschränkt fortzusetzen. Hierbei sind zwei Fälle möglich:
entweder bilden die übrigbleibenden Teile B und C', die mit
einander in Verbindung stehen, bei jeder Abtrennung von Teilen,
die nicht an den andern Raumteil grenzen, stets einen einzigen
Raum; oder, wenn man von den beiden Teilen B und C solche
Teile abtrennt, welche jedesmal mit dem andern Teile keinen
Zusammenhang haben, so bestimmen die übrig bleibenden Teile
mehrere Körper. Im zweiten Falle kann man vom Raume A
mehrere Räume Aj, A 2 ... abgetrennt denken, die unter ein
ander nicht in Zusammenhang stehen, von denen aber jeder durch
die vorhin ausgeführte Teilung in zwei Teile zerfällt, etwa A t in
Bi und C l5 A 2 in B 2 und C 2 u. s. w. Diesen Teilen soll die