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§ 26. Die Flächenschar zweiter Klasse.
Diese Fläche heilst die Ordnungsfläche des Polar-
systems.
Wegen der Voraussetzung a< x == a xl ist die Bezeichnung (7)
identisch mit derjenigen, welche wir früher bei der Untersuchung
der Flächen zweiter Ordnung angewandt haben. Demnach stimmen
auch die Gleichungen (3) und (4) vollständig überein mit den
Gleichungen (7) § 12, 3 (S. 88) oder auch (8) § 13, 10 (S. 97),
durch welche für einen beliebigen Punkt (x') die zugehörige Polar
ebene bestimmt wird. Das Polarsystem ordnet demnach jedem
Punkte des Raumes seine Polarebene in Bezug auf die Ordnungs
fläche des Systems zu.
Wegen der Gleichungen (5) nimmt die Bedingung dafür,
dafs ein Punkt in die zugeordnete Ebene hineinfällt, auch die
Form an;
(8) 2 Aix U/ u* — 0,
wo A iX jedesmal die zu a ix gehörende Unterdeterminante ist.
Infolge der gemachten Voraussetzungen ist die Fläche (8), wie
wir in § 13, 10 (Seite 98) gesehen haben, mit der Fläche (7)
'identisch.
Übungen:
1) a) Wenn zwei Gebilde demselben dritten kollinear zuge
ordnet sind, so sind sie auch zu einander kollinear zugeordnet.
b) Wenn zwei Gebilde demselben dritten reciprok entsprechen,
so sind sie zu einander kollinear zugeordnet.
2) a) Man kann zwei Räume derartig kollinear auf einander
beziehen, dafs zwei eigentliche Flächen zweiter Ordnung einander
entsprechen, wofern beide nur projektiv zu derselben Art gehören.
b) Speciell kann man den Raum derartig kollinear transfor
mieren, dafs eine beliebige gegebene Fläche zweiter Ordnung sich
selbst zugeordnet ist.
(Wenn etwa die Gleichung der Fläche ist:
so müssen die Koefficienten in den Gleichungen (1) den Be
dingungen genügen:
P2 x P3
1
1
1
2 px ax« ax/9 = 0 für a ^ ß.)
Z