§ 26. Die Flächenschar zweiter Klasse.
2 3i)
c) Man kann den Raum kollinear auch so transformieren,
dafs eine imaginäre Fläche zweiter Ordnung ungeändert bleibt;
es kommt dies darauf hinaus, zu verlangen, dafs jedesmal, wenn
einem Punkte a ein Punkt ß zugeordnet wird, auch der Polar
ebene von a die von ß entspricht.
3) a) Wenn zwischen den Koefficienten a, x in den Glei
chungen (1) keine besonderen Bedingungen bestehen, so giebt es
vier sich selbst entsprechende Punkte und vier sich selbst ent
sprechende Ebenen.
(Soll x,' : x 2 ' : x 3 ' : x 4 ' = Xx ; x 2 ; x 3 : x 4 sein, so bestimme
man co vermittelst der Gleichung:
1
s
a l 2
a l 3
a l 4
a 41
a 4 2
a 4 3
a 4 4 — co
Jede Wurzel dieser Gleichung führt auf einen Punkt, der zu
sich selbst zugeordnet ist.)
b) Die sich selbst zugeordneten Punkte und Ebenen gehören
demselben Tetraeder an, und zwar die Punkte als Eckpunkte, die
Ebenen als Seitenflächen.
c) Bei geeigneter Wahl der Koordinaten kann jede kollineare
Transformation von allgemeinem Charakter vermittelst der Glei
chung dargestellt werden:
x/ : x 2 ' : x 3 ' : x 4 ' = AjXi : ¿ 2 x 2 : ¿ 3 x 3 ; T 4 x 4 ,
¿iU,' : ¿ 2 u 2 ' : ¿ 3 u 3 ' : ¿ 4 u 4 ' = u x : u 2 ; u 3 : u 4 .
d) Eine allgemeine kollineare Transformation des Raumes
bezieht keine eigentliche Fläche zweiter Ordnung auf sich selbst.
(Die Gleichung q i3 < x 4 x* = 0 kann für die in c) angegebene
Transformation bei ungleichen Werten der vier Koefficienten
¿i . . . A 4 nur dann ungeändert bleiben, wenn sie ein Ebenenpaar
oder eine Doppelebene darstellt.)
e) Jede Fläche zweiter Ordnung, für welche die vier sich
selbst entsprechenden Punkte die Eckpunkte eines Polartetraeders
sind, kann bei kollinearer Zuordnung nur einer solchen Fläche
entsprechen, lür welche die vier Punkte ebenfalls Eckpunkte eines
Polartetraeders sind.
(Dies folgt unmittelbar aus den in c) angegebenen Gleichungen;
man soll es auch ohne jede Rechnung begründen.)