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§ 26. Die Flächenschar zweiter Klasse.
Ordnungsfläche, und die Hauptebenen der Ebeneninvolution be
rühren diese Fläche.
c) Sobald das räumliche Polarsystem gegeben ist, mufs auch
seine Ordnungsfläche als bekannt angesehen werden.
d) Demnach darf man eine Fläche zweiter Ordnung bestimmen
durch ein Polartetraeder und die Polarebene eines beliebigen Punktes,
13) a) Wenn zwischen den Koefficienten in den Gleichungen
(3) die Beziehungen bestehen:
au = 0, a/* -\- axi = 0,
so liegt jeder Punkt in der ihm entsprechenden Ebene (Null
system).
b) Welche einfache Form nehmen die Koefficienten in den
Gleichungen (5) an?
c) Die Beziehung kann als involutorisch betrachtet werden,
da es gleichgültig ist, welchem der beiden Räume man jeden
Punkt und jede Ebene zuweist.
d) Auch die Geraden des Raumes werden einander reciprok
in der Weise zugeordnet, dafs die sämtlichen Ebenen, welche den
Punkten der einen Geraden entsprechen, jedesmal durch die andere
hindurchgehen.
e) Jede Gerade, welche durch einen beliebigen Punkt des
Raumes in seiner Polarebene gezogen wird, ist zu sich selbst
konjugiert. Durch jeden Punkt des Raumes gehen unendlich viele
zu sich selbst zugeordnete Gerade, und alle diese liegen in einer
Ebene. Umgekehrt enthält jede Ebene unendlich viele sich selbst
entsprechende gerade Linien, und diese bilden einen Strahlen
büschel.
f) Sobald eine Gerade zwei einander zugeordnete Geraden
schneidet, entspricht sie sich selbst.
g) Zwei einander zugeordnete Strahlen können einander nicht
schneiden; sobald sie einen Punkt gemeinschaftlich haben, fallen
sie zusammen.
h) Zwei Paare entsprechender Strahlen gehören derselben
Geradenschar einer Fläche zweiter Ordnung an; alle Geraden der
andern Schar auf dieser Fläche sind zu sich selbst konjugiert.