Rente.
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Rente.
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fähigkeit an bis zu seinem Tode eine
gewisse jährliche Summe zu erhalten.
Hier ist Anfangs- und Endpunkt der
Rente vorhanden, aber unbestimmt. Das
selbe ist bei den Wittwengehalten der
Fall.
B. Durch Testamentsverfügung ist
festgesetzt, dass eine Person, von ihrer
Grossjährigkeit an in den Besitz eines
Hauses, welches einen gewissen Ertrag
hat, treten soll. Die Rente ist eine
immerwährende mit festem Anfangspunkt.
Soll aber eine dritte Person den Niess-
brauch dieses Hauses haben, und erst
bei ihrem Tode die erstere in Besitz
treten, so ist der Anfangspunkt unbe
stimmt.
C. Der erwähnten Person, welche nach
einer bestimmten oder unbestimmten Zeit
in Besitz des Hauses tritt, wird von
einem Andern oder einer Gesellschaft
jährlich eine gewisse Rente zu ihrem
Lebensunterhalte gewährt, wofür der
Geber bei der Uebernahme der Erb
schaft dem Vertrage gemäss zu ent
schädigen ist. Die Rente ist hier eine
Zeitrentc mit festem Schlusstermin im
ersten Falle, mit unbestimmtem im
letztem.
Dem Prinzipe nach sind zu den Ren
ten mit Anfangs- und Schlusstermin,
auch die Lebensversicherungssummen,
Sterbe- und Aussteuergelder, welche Per
sonen oder Gesellschaften zu leisten ha
ben, zu rechnen. Nur dass hier die
Rente eben nur ein einziges Mal zu be
zahlen ist.
Rentenanstalten und Gesellschaften ha
ben den Zweck, Renten irgend einer der
erwähnten Arten denjenigen Personen
zuzusichern, welche dafür eine gewisse,
in einem oder mehreren Terminen zu
zahlende Summe erlegen.
Insofern hier unbestimmte Anfangs
und Schlusstermine eintreten, sind diese
auf gewisse Durchschnittszahlen, (mitt
lere Lebensdauer eines Menschen, mitt
lere Zeit des Eintritts der Arbeitsunfä
higkeit, u. s. w.) zurückzuführen.
Die verschiedenen Fälle, welche hier
bei eintreten können, lassen sich folgen
den Fundamentalaufgaben unterordnen.
Aufgabe 1. Von einem Capital C,
welches zu p Procent n Jahre lang aus
steht, sollen die einlaufenden Zinsen
immer wieder ausgeliehen werden, wel
ches ist der Werth K des Capitals nach
Verlauf der n Jahre.
Auflösung, Die Lösung der Auf
gabe gibt die Zinszinsrechnung. Nach
Verlauf eines Jahres wächst das Capital
an zu
c+ wö- c ( 1 + Ioö)~ c? ’
wenn man q
1+ iw !etet -
Diese
Grösse q wollen wir den Zinsfuss
nennen. Es ist also das Capital mit q
zu multipliciren. Da nun für das zweite
Jahr Cq das Capital ist, so wächst dies
nach zwei Jahren zu Cq - q = Cq 2 u. s. w.
also nach n Jahren zu Cq n heran; man
hat also:
K = Cq n
Diese Grösse K heisst der zukünftige
Werth von C nach n Jahren.
Soll also eine bestimmte Summe K
durch allmäliges Anwachsen eines Ca
pitals C gewonnen werden, und ist C
gesucht, so hat man:
C- —.
n
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Diese Summe C heisst der jetzige Werth
einer nach n Jahren fälligen Summe./C.
Die allgemeinste Aufgabe der Renten
rechnung ist nun die folgende:
Aufgabe 2. Einer Person oder Ge
sellschaft A werden gezahlt die Sum
men C, C l , C 3 ... in den Zeiträumen
«, «„ «, ... Dagegen ist A ver
pflichtet, bezüglich nach Verlauf der
Zeiträume ß, ß v ß 2 ... die Rente R,
R t , R 2 ... zu zahlen. Welche Be
ziehung findet zwischen diesen Grös
sen statt.
Auflösung. Sei M der jetzige
Werth der vom Versicherten zu gewäh
renden Zahlung, N der jetzige Werth
der Zahlung, welche der Versicherer zu
leisten hat, so ist offenbar:
M = £ + £ t+ £ i + ...
q q 1 q
qß qßi qß*
M=N
1)
2)
3)
und dies sind die Fundamentalgleichun
gen der Rentenrechnung.
Die Grössen « t , «, . . ., ß t , ß 2 . . .
sind in der practischen Anwendung oft
nicht genau zu ermitteln, sondern inso
fern es sich um die Lebensdauer, Ar
beitsunfähigkeit u. s. w. handelt, muss
man die Gesetze der Wahrscheinlichkeit
anwenden. Dazu dienen Tafeln, welche
sich auf die Erfahrungen langer Zeit
räume gründen. Insofern die Versicherer