§ 28. Die projektive Erzeugung der Kegelschnitte. 185
A -f- B = 0 der Strahl A' -j- B' = 0 zugeordnet wird. Jetzt mufs
man dem Strahle A -f- AB = 0 den Strahl A' -j- AB' — 0 zuordnen,
da der Koefiicient X das Doppelverhältnis der Strahlen A = 0,
B = 0, A -J- AB = 0, A -)- B = 0 darstellt.
Hiernach erhält man jeden einzelnen Punkt der Kurve als
Schnittpunkt der beiden geraden Linien:
(1) A + AB = 0, A' + AB' = 0.
Um die Gleichung der Kurve zu erhalten, hat man den
Koefficienten X aus den beiden Gleichungen zu eliminieren. Daraus
folgt, dafs die Kurve von der zweiten Ordnung ist und durch
die Gleichung dargestellt wird:
( A B "•
3. Diese Kurve ist durch fünf Punkte a, ß, y, ö, € bestimmt.
Zwei derselben, etwa die Punkte a und s (s. Figur S. 173), wähle
man zu Scheiteln der beiden Büschel. Als Gerade A = 0, B = 0,
A -F B = 0 nehme man der Reihe nach die Geraden aß, ay, aö
und lasse ihnen die Geraden eß, ty, sö entsprechen, indem man
die drei letzteren durch die Gleichungen A =0, B' = 0, A' + B' = 0
darstellt. Durch diese Festsetzung ist die projektive Zuordnung
der Büschel und somit die Kurve bestimmt. Wenn wir also zwei
andere Punkte S und S' dieses Kegelschnitts zu Scheiteln von zwei
Strahlenbüscheln wählen und
diese dadurch projektiv auf einan
der beziehen, dafs man die nach
drei beliebigen Punkten a, ß, y
dieser Kurve gezogenen Strahlen
einander entsprechen läfst, so
hat derjenige Kegelschnitt, wel
cher jetzt durch den Schnitt
entsprechender Strahlen entsteht,
mit dem früheren fünf Punkte
gemeinschaftlich; er mufs also
mit ihm zusammenfallen.
Dafs man diesen Kegelschnitt auch durch zwei projektive
Strahlenbüschel erzeugen kann, welche zwei beliebige Punkte des
Kegelschnitts zu Scheiteln haben, erkennt man auf folgendem