DRITTER ARSCHNITT.
5.25.
Für die Praxis mögen folgende, zum Theil aus dem vorigen Paragraphen
sich ergebende, Bemerkungen wohl nicht als überflüssig betrachtet werden
können.
Wenn eine gegebene höhere Gleichung aufgelöst, d. h. die Wurzeln der
selben bestimmt werden sollen, so setze man zuerst
m = und m- ß —
M 2 r
M 0
also ß —
Mo
88*
iv/ 2 ’
M. 2 m l
m — M n - X und m 2 ß =
M n —2 y
also ß =
M n —2
m l *
89.
je nachdem die Substitution der Werthe von m und ß aus 38. oder 39. die
Correctionen b 1 und b 0 kleiner als 1 finden lässt. Hierbei genügt es in den
meisten Fällen, den Werth von m aus 38. oder 39. nur als ganze Zahl an
zunehmen, eben so den Werth von ß aus 38.. oder 39., und nur in der ersten
Decimalstelle, sobald ß sich kleiner als 1 ergiebt.
Hierauf führe man mit diesen vorläufig angenommenen Werthen von m
und ß die Rechnungsoperationen nur bis auf eine oder zwei Decimalstellen
aus und zwar ohne Anwendung der Logarithmentafeln. Hat man so B x und B 0
gefunden, so setze man B l als den neuen Werth für m und —-” als den neuen
Werth für ß in Bezug auf die zu wiederholende ganze Rechnung, wobei man
den neuen Werth von m nur in der ganzen Zahl (ohne die Bruchstellen) und
den neuen Werth von ß nur in der ersten Decimalstelle so lange beibehält,
so lange noch die Correctionsgrösse h x grösser oder nicht viel kleiner als die
Einheit gefunden worden ist. Nur erst dann, wenn m auf die stehenden
Ganzen und ß auf die stehende erste Decimalstelle gekommen ist, nimmt man
sowohl in der ganzen Bechnung, als auch für b t und b 0 bereits einige
Decimalstellen (nach jeweiligem Erforderniss mehrere) mehr mit und