I. Kapitalversicherung für Lebende.
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§• 5.
Ist die Zahlung dadurch bedingt, daß zwei Personen beide
den Termin erleben, so hat man den gegenwärtigen Wert der
unbedingt zahlbaren Summe (die discontirte Summe),
mit dem Product der beiden Brüche zu multipliciren, welche
die Wahrscheinlichkeit ausdrücken, daß jede einzelne Person den
Ternlin erlebe.
Erfolgt in dem vorigen Beispiele die Zahlung des Geldes nach
fünf Jahren nur dann, wenn außer einem jetzt 16jährigen auch ein
i8jähriges Frauenzimmer noch lebt, so wird der Wert offenbar ver
ringert, und das Resultat für die Voraussetzung, daß nur das erste
Ereignis einzutreffen brauche, muß mit dem Bruche multiplicirt werden,
welcher die Wahrscheinlichkeit für das Eintreffen des zweiten Ereig
nisses angibt.
-
.« 3 —.
^16 8
850X0.8626088 X —-X -2^ = 678.959 X -7^ = 632.466.
J 10000 9682 ' 9682 J ^
Mit Logarithmen:
log s. r
'l
l6
2.8318438
log ^3 = 3.9551584
log ^8 = 6.0140348 — 10
(§. 4. Beispiel.)
2.8010370
632 4 Hf
log 632.466
. §• 6.
Wenn bei einer ganz beliebigen Anzahl Leben der Empfang
des Geldes an die Bedingung geknüpft ist, daß sie alle den Ter-
min überdauern, so muß der discontirte Wert der Summe mit
dem Producte aller Brüche multiplicirt werden, welche die Wahr
scheinlichkeit für das Ueberleben jedes Einzelnen ausdrücken.