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3. Gesetz der Umlaufszeiten.
Da das dritte Keplersche Gesetz sich auf Elemente von mindestens
zwei Planetenbahnen bezieht, so verliert dasselbe für eine einzelne
Bahn, wie die der Erde, seine Bedeutung. Indessen sei hier bemerkt,
daß das Gesetz:
Die Quadrate der Umlaufszeiten verhalten
sich wie die Kuben der großen Achsen
sich seinem Entdecker lediglich durch Vergleichung der Elemente
verschiedener Planetenbahnen ergab, allerdings erst nach vielfachen
erfolglosen Versuchen.
Jedenfalls bedarf es zur Begründung des Gesetzes der Kenntnis
der Umlaufszeiten der Planeten, und es dürfte deshalb angemessen
sein, an dieser Stelle die Umlaufszeit („Revolution") der Erde etwas
genauer zu besprechen.
Bestimmung des Augenblicks der Nachtgleiche und der Länge
des tropischen Jahres (nach Hevelius).
Der Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Durchgängen
der Sonne durch denselben Punkt der Nachtgleiche bildet bekanntlich
(sph. Astr. p. 10) das tropische Jahr. Zur Ermittelung dieses
Zeitraums ist deshalb vor allem eine genaue Bestimmung des
Moments der Nachtgleiche, d. h. der Zeit des Eintritts der
Sonne in den Äquator erforderlich.
Wird die Höhe der Sonne an dem Mittage, welcher der schon
beiläufig bekannten Nachtgleiche am nächsten liegt, beobachtet, dann
wird diese Höhe nur dann mit der bekannten Höhe des Äquators
(Komplement der Polhöhe) zusammenfallen, wenn. die Nachtgleiche
gerade um die Mittagszeit stattfindet (sph. Astr., p. 14), was für
einen gegebenen Horizont immer nur ausnahmsweise eintreten kann.
Es wird deshalb zwischen der beobachteten Mittagshöhe h und der
bekannten Äquatorhöhe 90 0 — cp stets ein kleiner Unterschied d be
stehen, welcher offenbar gleich ist der Deklination der Sonne zur Zeit
des Meridiandurchgangs. — In Fig. 7 bedeute MR den Ortsmeridian,