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II. Differentialrechnung
wäre. Einer der beiden Werte f(x 2 ) wäre alsdann größer als
alle Funktionswerte in (a, fr), was offenbar ein Widerspruch ist. Es
gibt also in (a, fr) sicher eine ausgezeichnete Hälfte (a v fr x ), ebenso
in («j, fr,) eine ausgezeichnete Hälfte (a 2 , fr 2 ) usw. Ist £ der gemein
same Grenzwert von a n und b n (vgl. S. 27), so läßt sich zeigen, daß
/(£) von keinem Funktionswert in («, fr) übertroffen wird.
Wäre z. B. f(£ 0 )>f(£), so gäbe es
in (%, frj eine Stelle g lf so daß
tu (« 2 , b 2 ) eine Stelle so daß f{% 2 ) >
tu (a 3 , fr,) eilte Stelle | 3 , so daß ffa)>ffa)
ist, usw. Da lim = £ ist, so hat man wegen der Stetigkeit (vgl. S. 37)
Um /XÜ = /X£X
Andererseits ist aber Um s(^) > s(^) > /'(z).
Wir erwähnen in diesem Zusammenhange noch eine zweite Eigen
schaft der stetigen Funktionen. Werden über f{x) dieselben Voraus
setzungen gemacht wie oben, so läßt sich zeigen, daß die Funktion in
(a, b) alle Zwischenwerte zwischen ihrem größten und kleinsten Werte
annimmt. Eine stetige Funktion läßt keinen Zwischenwert aus.
Angenommen, es gäbe einen Zwischenwert K, den f{x) ansläßt
Dieses K wäre also zwischen zwei Fnnktionswerten aus (st, b) ent
halten, nämlich zwischen dem größten M und dem kleinsten m, ohne
selbst ein Funktionswert zu sein. Zerlegen wir (a, b) in seine Hälften
(st, c) und (c, fr), so wird K auch zwischen zwei Funktionswerten aus
(«, c) oder, wenn dies nicht der Fall ist, zwischen zwei Fnnktions
werten aus (c, b) enthalten sein. Denn K wird entweder zwischen M
und f{c) oder zwischen f(c) und m liegen. M tritt aber mit f{c) zu
sammen als Funktionswert in einem Halbintervall auf, ebenso m mit
f{c). Wenigstens eine Hälfte («,, fr^) von (st, b) wird also ebenso wie
(«, b) zwei Funktionswerte aufweisen, die L einschließen. Diese Eigen
schaft überträgt sich weiter auf eine Hälfte (a 2 , b 2 ) von (st,, fr,), auf
eine Hälfte (a 3 , fr 3 ) von (a 2 , fr 2 ) uff. In jedem Intervall (a n , frj
gibt es zwei Stellen und ^ derart, daß
Kvn)<K<fiü
ist. 7] n und ^ konvergieren aber nach dem gemeinsamen Grenzwert £
von a n und b n (§ 5, Nr. 6). Aus
Uni Vn = i, Hm s n = z