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Kapitel 7, § 2.
und dabei voraussetzen, dass keine derselben trivial, d. h. von der Form
oder kurz QÄf ist, wenn nämlich wie früher gesetzt wird:
Nach Theorem 8 (§ 1 des 6. Kap.) sind nun
Integrabilitätsfactoren der vorgelegten Differentialgleichung. Bekannt
lich ist der Quotient zweier solcher, wie in der Theorie der Differen
tialgleichungen gelehrt wird, ein Integral oder eine Constante. Wir
wollen den Beweis dafür zum Überfluss kurz andeuten: und M 2
erfüllen die Definitionsgleichung eines Euler’schen Multiplicators, d. h.
es ist
dM,X , dM, Y_ n
8x "t” dy ’
dM^X dM 2 Y _ n
dx *ü dy
oder, etwas umgeformt:
Subtrahiert man beide Identitäten von einander, so kommt
M.
M,
d. h. lg oder also selbst ist ein Integral der vorgelegten Dif-
-M 2 irX 2
ferentialgleichung oder aber nur eine Constante.
Mithin ergiebt sich
Satz 1: Sind
zwei nicht triviale infinitesimale Transformationen, welche die gewöhnliche
Differentialgleichung
Xdy — Ydx = 0
gestattet, so ist
Xv, -
x Vl - n.
ein Integral derselben oder aber eine Constante.