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Kapitel 9, § 4.
länge QÖt zerlegt werden soll, so ist in (23) und (24) q — 1 an
zunehmen, d. h. wir haben anszudrücken, dass die Gleichungen
Ady — Bdx = 0, Cdy — Ddx = 0
die Multiplicatoren
M = J?) *' resp. N = ^TBC
besitzen. Dies liefert offenbar zwei partielle Differentialgleichungen
dritter Ordnung für z. Man kann zeigen, dass dieselben nur von
solchen Flächen gleichzeitig erfüllt werden, für die
rt — s 2
(T+TTW
Const.
ist, d. h. nur von den Flächen constanter Krümmung. Wir gehen aber
hierauf nicht näher ein.
ieren°Krrm Beispiel: Die vorliegende Fläche möge nunmehr die Eigen-
Tottiimen fümlichkeit haben, dass zwischen den beiden Differentialgleichungen der
sind. Minimalcurven und der Differentialgleichung der einen Schar der Krüm
mungslinien die im vorigen Paragraphen betrachtete Beziehung besteht,
tvonach das Integral der letzteren sich linear mit constanten Coefficienten
durch die der beiden ersteren ausdrücht. Übrigens gilt dann dasselbe
von dem Integral der Differentialgleichung der anderen Krümmungs
linienschar, da die durch einen Punkt gehenden Minimalcurven und
Krümmungslinien in diesem Punkte vier Richtungen mit harmonischem
Doppelverhältnis bestimmen. Nach § 3 können wir diese Minimal
curven und Krümmungslinien durch Quadraturen bestimmen.
Um die geometrische Eigentümlichkeit unserer Flächengattung
zu finden, seien die Parameterlinien u — Const., v = Const. die
Minimalcurven. Längs derselben muss das Bogenelement Null sein,
d. h. in
äs 2 = edu 2 -f- 2fdudv -|- gdv 2
ist e =» g = 0. Es bleibt demnach
ds 2 — 2 fdudv.
Die Differentialgleichung (19) der Krümmungslinien nimmt also die
Form an:
{VGdv -f -/Edu) {/Gdv — /Edu) = 0. '
Da das Integral von
/Gdv -f- /Edu = 0
die Form (p{u) -j- ^{v) haben soll — denn cp{u) und y>{v) sind die
allgemeinen Integrale der Differentialgleichungen du = 0, dv — 0 der
Minimalcurven —, so sind E und G von der Form: