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Kapitel 9, § 5.
Adv — Bdu — 0
invariant, d. h. diese hat nach Theorem 8, § 1, 6. Kap., den Inte-
grabilitätsfactor
(30)
WO
A = AD — BG
ist. Analog hat die Differentialgleichung
Cdv — Bdu — 0
den Multiplicator
( 31 )
Nach Satz 13 sind die beiden vorgelegten Differentialgleichungen
integrabel, wenn zwischen AI und N eine Beziehung besteht von der Form
N = »> • ß(u, v)
d. h. wenn — nach den letzten Ergebnissen — zwischen den Seiten
dm und dn des Parallelogramms eine bekannte Relation besteht von
der Form:
Daher kann Satz 13 so ausgesprochen werden:
Satz 16: Weiss man, dass zwischen den Seiten dm und dn der
infinitesimalen Parallelogramme, in welche die Integralcurven ziveier vor
gelegter Differentialgleichungen
Adv — Bdu — 0, Cdv — Bdu = 0
eine durch gewisse Gleichungen
% = <P («, v), y = ip(u,v), z = x K v )
definierte Fläche zerlegen, eine bekannte Beziehung besteht von der Form:
in der dt eine infinitesimale Zahl bedeutet, so verlangt die Integration
der Differentialgleichungen nur Quadraturen.
Dies tritt z. B. dann ein, wenn die Parallelogramme constanten
luhalt haben. Denn ist & der Winkel der sich im Punkte (u, v) kreu
zenden Integralcurven, so ist der Inhalt gleich dmdu sin @ = Const,,
d. h. = dt 2 , sodass die Relation lautet:
dv B
sin & ist bekannt, denn längs der einen Curve ist ^ = -g, längs der