90 II. Abschnitt. Flächen in der Form F{x, y, z) = 0.
2. Die Hauptkrümmungsrichtungen
waren in § 19 definiert als diejenigen zwei Richtungen, die
zugleich konjugiert und orthogonal sind.
Sind wieder PP X und PP 2 , bezw. ds x und äs 2 zwei
von P aus gehende Richtungen, so ist nach (4) die Bedingung
dafür, daß sie konjugiert sind
(5) da x dx 2 + db x dy. 2 -f- dc x dz 2 = 0
und die Bedingung der Orthogonalität nach § 15, (17)
(6) dx x dx 2 + dy x dy 2 + dz x dz 2 = 0.
Dazu kommt nach § 20, (3) die Gleichung
(7) a dx 2 +b dy 2 + c dz 2 = 0.
Eliminiert man aus (5), (6) und (7) dx 2 , dy 2 , dz 2 , so
erhält man die Bedingung dafür, daß PP 1 eine Haupt
krümmungsrichtung ist, nämlich
a da x dx x
b db x dy x
c dc x dz x
= 0.
Vertauscht man den Index 1 mit 2, so erhält man die
Bedingung dafür, daß PP 2 eine Hauptkrümmuugsrichtung
ist. Wir haben also den
Satz 2. Die zwei Hauptkrümmungsrichtungen
in einem Punkt P{x,y,z) einer Fläche sind bestimmt
durch die Gleichung
(8)
ilf=
a da dx
b db dy
c de dz
Führt man für da, db, de die Werte aus § 20, (5) ein,
so geht M, wie schon in § 20 bemerkt, in einen homogenen
Differentialausdruck zweiten Grades in dx, dy, dz, und gibt
in Verbindung mit § 20, (3) die Verhältnisse dx:dy:dz,
welche den Plauptkrümmungsrichtungen zukommen.
3. Asymptotenrichtungen.
Eine Asymptotenrichtung war in § 19 definiert als
Richtung, die mit ihrer konjugierten zusammenfällt. Soll
also PP X eine Asymptotenrichtung sein, so muß die kon