128 II. Abschnitt. Spezielle Flächen. Strahlensysteme.
Aus (8) und (9) erhält man nmi die Formeln von
Weierstraß für die allgemeinste Minimalfläche
# = “ j(1 — u 2 ) F(u) du + ^f(l —v 2 ) 0{v) dv,
(10) y ~ I“f(l + u 2 ) F(u) du—~j(l + v 2 ) 0{v)dv,
8 = Ju F(u) d.u J r J v 0{v) dv.
Aus der Form der Gleichungen (10) ergibt sich auch
unmittelbar die Bedingung dafür, daß die Minimal
fläche (10) reell sei. Da nämlich nach § 7 die Parameter
u, v der Minimallinien der Fläche konjugiert imaginäre
Größen sind, so müssen auch F{u) und 0 (v) konjugiert
imaginäre Größen sein; denn nur so hebt sich in (10) alles
Imaginäre heraus. Die Funktion 0 muß daher für eine
reelle Fläche aus F durch Vertauschung von i mit —i
hervorgehen, oder F und 0 müssen für eine reelle
Fläche konjugierte Funktionen sein.
In diesem Falle schreibt man die Gleichungen von
Weierstraß oft in der Form
# = /(1 — u 2 ) F(u) du,
(11) p — -\-u 2 )F{u)du,
z = / 2 u F(u) du.
Diese Gleichungen sind so zu verstehen, daß nach der
Integration für u eine komplexe Größe % + iv L zu setzen
und für x, y, 8 immer nur der reelle Teil (3{) der resul
tierenden Funktion zu nehmen ist. Die Koordinaten x, y,8
der reellen Minimalfläche sind dann also als Funk
tionen der beiden reellen Parameter %, v x dargestellt.
In der Formel (11) entspricht jeder Funktion F(ü) der
komplexen Variabein u eine Minimalfläche. Damit ist ein
interessanter Zusammenhang zwischen den Funktionen einer
komplexen Variabein und den Minimalflächen hergestellt
(vgl. § 23, Schluß).
Anmerkung 1. In den Formeln (11) können die Integral
zeichen dadurch entfernt werden, daß man für die willkürliche
Funktion F(u) den dritten Differentialquotienten einer anderen
willkürlichen Funktion setzt, also
F{u) — f" r (u).