wo das Doppelintegral über die ganze Fläche des Dreiecks
za führen ist. Wir integrieren zunächst nach u von A
bis zu einem beliebigen Punkt Q auf B C (vgl. Fig. 28).
Unter Beachtung von (11) folgt
«T«
oder nach (14)
dfa
dv,
du
Jo = j{dv-\-ddß).
Dieses Integral ist noch längs der geodätischen Linie
BC von B bis C zu führen. In B ist v = 0, 'd i 1 = jx — ß,
in C ist v = a, d 1 = y. Es ist demnach
(16) J 0 = a-\- ßy— n.
Diese Formel enthält den
Satz 1 (vonGauß). Die Totalkrümmung (= Inhalt
des sphärischen Bildes) eines geodätischen Dreiecks
ist gleich dem Uberschuß seiner Winkelsumme über
zwei Rechte (= dem Exzeß).
Aus (9) folgt, daß die Totalkrümmung eines Flächen
stücks positiv, negativ oder Null ist, je nachdem das Flächen
stück lauter elliptische, hyperbolische oder parabolische Punkte
enthält. Letzterer Fall tritt nur bei abwickelbaren Flächen
ein. D emnach ist die Winkelsumme eines geodä
tischen Dreiecks
> n auf elliptisch gekrümmten Flächenpartien,
< Ti „ hyperbolisch „ „
= 7i „ abwickelbaren Flächen.
Speziell für die Kugel und die Ebene ergibt sich, daß
in ebenen Dreiecken die Winkelsumme gleich zwei Rechten,
im sphärischen Dreieck größer als zwei Rechte ist.
Für Flächen von konstantem Krümmungsmaß — c folgt
aus (9)
oder nach (16)
(17)
J-
Jq — cJ,
a+ß+y-