Full text: Vollständige und gründliche Anweisung zur Verzeichnung der Land-, See- und Himmelscharten und der Netze zu Coniglobien und Kugeln (Vierter Theil)

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Zus. VI. Ist der Halbmesser 06 sehr groß, 
so würde es beschwerlich seyn, ihn ganz, in seine 
kleinern Theile eingetheilt, vor sich zu haben. Man 
bedient sich alsdann nur eines solchen Stückes die 
ses Halbmessers zum Abtragen der berechneten 
Werthe von CZ (oder auch von ZX und CX in 
(§.72.)» als höchstens, nach Maaßgabe des zu 
entwerfenden Stücks der Erdfläche, die Werthe vott 
CZ, oder von CX und ZX ausfallen können. 
Gesetzt, mall wolle ein Stück der Erdfläche 
stereographisch entwerfen, für einen Halbmesser 06 
VVN 60 Schuhen. Hier würde man für den ganzen 
Halbmesser 06 keinen Raum auf dem Papiere ha 
ben. Er würde aber auch nicht ganz Nöthig seyn, 
weil bey einem so großen Halbmesser, wohl Nur ein 
mäßig großes Stück der Erdfläche, auch auf einem 
der größten Royalbogen, oder Kupferplatten, ver 
zeichnet werden kann. Wäre daher z. E. das Blatt 
Papier» worauf rin Stück der Erdfläche stereogra 
phisch entworfen werden sollte» etwa 3 Schuh 
lang und breit» sö darf, weil 6 in dem Mittel 
punkte des Blatt Papieres gewöhnlich angenommen 
wird, der Werth von 6X oder ZX nie größer, 
als Schuh ausfallen, welches den 40ten Theil 
des Halbmessers 06 von 60 Schuhen betragen 
würde. Der Werth von 6Z ss y/ (ZX* CX*)
	        
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