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Zus. VI. Ist der Halbmesser 06 sehr groß,
so würde es beschwerlich seyn, ihn ganz, in seine
kleinern Theile eingetheilt, vor sich zu haben. Man
bedient sich alsdann nur eines solchen Stückes die
ses Halbmessers zum Abtragen der berechneten
Werthe von CZ (oder auch von ZX und CX in
(§.72.)» als höchstens, nach Maaßgabe des zu
entwerfenden Stücks der Erdfläche, die Werthe vott
CZ, oder von CX und ZX ausfallen können.
Gesetzt, mall wolle ein Stück der Erdfläche
stereographisch entwerfen, für einen Halbmesser 06
VVN 60 Schuhen. Hier würde man für den ganzen
Halbmesser 06 keinen Raum auf dem Papiere ha
ben. Er würde aber auch nicht ganz Nöthig seyn,
weil bey einem so großen Halbmesser, wohl Nur ein
mäßig großes Stück der Erdfläche, auch auf einem
der größten Royalbogen, oder Kupferplatten, ver
zeichnet werden kann. Wäre daher z. E. das Blatt
Papier» worauf rin Stück der Erdfläche stereogra
phisch entworfen werden sollte» etwa 3 Schuh
lang und breit» sö darf, weil 6 in dem Mittel
punkte des Blatt Papieres gewöhnlich angenommen
wird, der Werth von 6X oder ZX nie größer,
als Schuh ausfallen, welches den 40ten Theil
des Halbmessers 06 von 60 Schuhen betragen
würde. Der Werth von 6Z ss y/ (ZX* CX*)