Full text: Vollständige und gründliche Anweisung zur Verzeichnung der Land-, See- und Himmelscharten und der Netze zu Coniglobien und Kugeln (Vierter Theil)

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kann aber höchstens etwas über 2 Schuh groß aus 
fallen, und dies wäre der 30fc Theil des Halb 
messers 06- Für ein größeres CZ würde Z 
ausserhalb des Papieres fallen. Gesetzt nun, man 
wollte auf dem Papiere 100000 Theilchen des 
Halbmessers verzeichnen, ohne daß man den ganzen 
Halbmesser selbst vor sich hätte, so überlege man, 
daß, weil jene 2 Schuh dem 30Len Theile des 
Halbmessers 00 gleich sind, sie 3333* Hundert- 
tausendtheilchen desselben betragen müßten, daß 
Watt also jette 2 Schuh auf dem Papiere in 3333f 
Theile, also einen Schuh auf dem Papiere in 
1666 Theile theilen müßte, um beim Abfassen der 
Werthe von CZ> 100000 LheilcheU des Halbmessers 
00 vor sich zu haben. 
Da es aber beschwerlich seyn würde, zu die« 
ser Absicht einen Schuh in 1666 Theile zu theilen, 
so überlege matt, daß, weil 1000 solcher Theile 
betragen würden -t|4f eines Schuhes, ober 0,6002 
desselben, man nur nöthig haben wird, etwa 0,6 
eines Schuhes, also 6 DeciMalzoK in 1000 Theile 
einzutheilen, und jede solche 1000 Theile, so weit 
es die Größe des Papiers verstattet, Nach Art eines 
verjüngten Maaßstabes nach einander hinzutragen; 
da würden denn die Theilchen dieses MaaßstabeS
	        
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