Full text: Vollständige und gründliche Anweisung zur Verzeichnung der Land-, See- und Himmelscharten und der Netze zu Coniglobien und Kugeln (Vierter Theil)

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eine gerade Linie abgebildet wird, angerechnet, nach 
den Formeln (§. 72. XXII.) bestimmt. Die Me 
ridiane ergeben sich alsdann durch das Zusammen 
hängen derjenigen Punkte, welche in den verzeich, 
neten Parallelen, gleichen geographischen Längen 
zugehören. Dieses Verfahren setzt aber viel Rech, 
nung zum voraus, welche zwar nicht schwer (§. 74. 
Zus.X.), aber doch mühsam ist. Ehe man daher 
zu diesem Hülfsmittel schreitet, wird man lieber 
erst den Halbmesser jedes zu beschreibenden Paral, 
lels berechnen, und nachsehen, ob sich der Parallel 
etwa aus seinem Mittelpunkte selbst, vermittelst 
eines Stangenzirkels, beschreiben läßt, welches der 
Fall ist, wenn der Halbmesser desselben z. E. nicht 
über 7 bis 8 Schuh groß wird. Z. E. in (§. 81. 
Zus.) fand sich der Halbmesser <ßot des zu beschrei 
benden Parallels ¡¿w — 437 Meilen, oder 437 
solcher Theile, dergleichen 859 auf dem Halb, 
mcsser r gehen. Wenn nun z. E. eine solche Meile 
auf dem Papiere, worauf der Parallel [¿ccv zu 
verzeichnen wäre, 6 pariser Linien betragen sollte, 
437 
so wurde (poc = — 72.J pariser Linien, also 
beyläufig 6 pariser Schuh. Es ließe sich also gar 
wohl der Parallel pccv noch aus seinem Mittel 
punkte ziehen, wenn man dem Reisbrette, worauf
	        
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