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eine gerade Linie abgebildet wird, angerechnet, nach
den Formeln (§. 72. XXII.) bestimmt. Die Me
ridiane ergeben sich alsdann durch das Zusammen
hängen derjenigen Punkte, welche in den verzeich,
neten Parallelen, gleichen geographischen Längen
zugehören. Dieses Verfahren setzt aber viel Rech,
nung zum voraus, welche zwar nicht schwer (§. 74.
Zus.X.), aber doch mühsam ist. Ehe man daher
zu diesem Hülfsmittel schreitet, wird man lieber
erst den Halbmesser jedes zu beschreibenden Paral,
lels berechnen, und nachsehen, ob sich der Parallel
etwa aus seinem Mittelpunkte selbst, vermittelst
eines Stangenzirkels, beschreiben läßt, welches der
Fall ist, wenn der Halbmesser desselben z. E. nicht
über 7 bis 8 Schuh groß wird. Z. E. in (§. 81.
Zus.) fand sich der Halbmesser <ßot des zu beschrei
benden Parallels ¡¿w — 437 Meilen, oder 437
solcher Theile, dergleichen 859 auf dem Halb,
mcsser r gehen. Wenn nun z. E. eine solche Meile
auf dem Papiere, worauf der Parallel [¿ccv zu
verzeichnen wäre, 6 pariser Linien betragen sollte,
437
so wurde (poc = — 72.J pariser Linien, also
beyläufig 6 pariser Schuh. Es ließe sich also gar
wohl der Parallel pccv noch aus seinem Mittel
punkte ziehen, wenn man dem Reisbrette, worauf