I
!
552
sung des Gewölbes verlangen, oder bloß den
Inhalt des Gewölbes zwischen der innern und
äußern Fläche desselben, d. h. den körperlichen
Raum, welchen bloß die Dicke des GewölbeS
fasset, das Mauerweck oder den massiven
Lheil desselben, mit Beyseitesetzung der
Wiederlagen, Pfeiler u. d. gl. deren
Berechnung meist von keiner großen Schwü-
rigkeit ist, und sich durch Pyramiden und
Prismen bewerkstelligen laßt.
4. Die krumme Linie nach der die innere
Fläche eines Gewölbes aufgeführt ist, nennt man
die Gewölblinie, und nach derselben wird
dasBog engestelle, die sogenannte Lehre
oder das Lehrgerüste, verfertigt, überwel-
chem sodann das Mauerwerk in der gehö
rigen Krümmung aufgeführt wird.
5. Diese Gewölblinie kann ein Halbkreis,
ein Kreisbogen, eine Ellipse, Parabel u. d. gl.
seyn, wodurch denn die Gewölbe, oder einzelne
Theile derselben, die mancherley Formen erhal
ten, deren Benennungen ich aus der Baukunst
ebenfalls als bekannt voraussetze.
6. Ist die äußere Fläche eines Gewölbes
der innern nicht parallel, das Gewölbe also
picht durchaus von gleicher Dicke, so kann man
sich, zur Erleichterung mancher Berechnungen,
eine mittlere Gewölblinie gedenken, welche etwa
der innern Gewölblinie ähnlich ist, und dann
eine