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diesen Winkel oder vielmehr dessen Bogen, m
Decimaltheilen des Halbmessers ausgedrückt '(§.
13.lV.), in die Grösse des Halbmessers FM selbst
multiplicirt.
7. Kann man den Halbmesser Ml aus der
Zeichnung des Gewölbes unmittelbar haben,
so bedarf es keiner weitern Rechnung. Sonst
kann man ihn aber auch aus FK und AK
IK ^ -i- A K ^
vermittelst der Formel FM' =
2 AK
berechnen.
8. Liegt der Mittelpunkt des Bogens AK
unterhalb der Grundlinie AL, so wird man
nach einigen Nachdenken auch leicht finden, wie
. für diesen Fall die Rechnung zu führen seyn
würde.
9. Um den hohlen Theil des Gewölbes zn
erhalten, multiplicirt man die doppelte Flache
AKF in die Länge des Gewölbes, wo denn
die Fläche AKF aus AK und KF entweder
durch Hülfe der Circulfchnitztascln (§. 31. IX.)
oder nach (§.31. VII.) gesunden werden kann.
§. 141.
Zusatz m.
Die innere Gewölbfläche eines
Tonnengewölbes zu finden, darf man
Nns nur