Von den zur Ausmessung körperlicher Räume
ßen, von deren Verhältnissen,
rossen und Abtheilungen.
§. i.
enn gleich im gemeinen Leben mancherley
Maaße zur Bestimmung des körperlichen Rau
mes, den gewisse Dinge einnehmen, eingeführt
sind, z. B. Kornmaaße, Holzmaaße,
Maaße für flüssige Dinge u. dergl.
und diese bürgerlichen Maaße in sehr
verschiedenen Gestalten z. B. als Cl) lind er,
Parallelepipedon, Kegel, abge
kürzte Kegel u. dergl.vorkommen, sogrün-
den sie sich doch sämtlich immer auf ein gewisses
geometrisches Cubikmaaß, welchesje-
derzeit einen Würfel darstellt, dessen Sei
tenlinie nach einem bekannten Längenmaaße
z.B. dem landesüblichen Fuße, oder Theilen
dessel-