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fccnn die Gewölbeflachen aus (§. 1602c.) ge
nommen werden können.
Z. B. für das Gewölbeftück (iz) war
der massive Theil AHf = 0,5707 r 2 e -j-
0,2146 re 2 —ie 3 .
Die Oberfläche desselben fand sich in (§. 161)
= 0,5707 . r 2 , wegen Kk = KH == KA 5= r
(13) welche in die Dicke e des Gewölbstücks
rnultipkicirt, den Werth 0,5707 r 2 egiebt. Die
ser ist von dem wahren Werthe des Gewölbe-
stücks (4) nur um 0,2146 . re 2 — -Je 3 unter
schieden, welcher Unterschied desto weniger be
tragt, je kleiner die Gewölbedicke e ist. §
Die bisher gegebenen Vorschriften durch'
Zahlenbeyspiele zu erläutern, würde eine un
nütze Verschwendung des Raumes seyn, da ich
Voraussetze, daß ein jeder, welchem Gewölbe
zu berechnen vorkommen, nach einer deutlich
aus .einander gesetzten Formel muß rechnn
können.
§- 164.
Anmerkung.
dere Regeln beyzufügen. Wie nun aber nach
diesen Vorschriften die Gewölbe gründlich und
sicher in Absicht auf die dazu erforderlichen
Bau-