§. 4-
Wenn man die landesübliche Ruthe irr
ro Decimalfuße abtheilt, so ist i Cubikruthe
— loooCubikfuße. Enthält nun eben diese
Längenruthe 12 landesübliche Fuße, so wäre
die Cubikruthe auch = 12. 12. 12 =1728
landesübliche Cubirfuße. Im Calenbergischen
werden r 6 landesübliche Schuhe auf die Ruthe
gerechnet, in diesem Falle hielte die Cubikruthe
16. 16. 16 oder 4096 Cubikfüße. Aus diesen
und ähnlichen Gleichungen z. B. i Cubikr.
^ 1000 F 3 = 1728 f 3 oder auch 1000F 3
== 4096 s 3 , ergiebt sich nun erstlich in jedem
Falle die Grösse des Cubik-Decimalfußes in
Vergleichung des landesüblichen Cubikfußes
§. B. in obigen ersten Falle
43 =_£— i 3 = 1,728 f 3
1000
oder wenn die Ruthe 16 landesübliche Fuße
enthielte F 3 =4,096s 3
Ich will überhaupt F 3 5 3 setzen, wo
demnach in jedesmahl eine Zahl bedeutet, welche
von der Menge landesüblicher Längenfuße f
abhängt, welche auf eine Ruthe gehen.
§- 5-
r. Wird nun F in 10 Z und £ in 12 z
getheilt, und so ferner Z in 10 L und z in 12],
so erhät man
IOOO