wahren Inhalte eines Fasses noch etwas ge
nauer als die erste.
Nimmt man die Krümmung eines Fasses
so gering an, daß z. B. c imr = -J.b wäre,
so wird, bey einer kreisförmigen Krümmung,
die doch der Wahrheit sehr nahe kömmt,
Z = 7tk[. fffb*
Hingegen nach der zweyten Vorschrift in (3)
Z = 7rk.H|b*
Der Unterschied von beyden Werthen ist =
tfk^b 2 welches von dem ersten Werthe, nach
einer runden Zahl, ohngefahr den 2oten Theil
beträgt. Man fehlt also auf 20 Maaßeinhei-
ten ohngefahr um eine, wenn man statt der
richtigern Formel, welche eine circulare Krüm
mung des Fasses zum voraus setzt, sich der
gemeinen Regel der Visirer bedient. Der Feh
ler würde aber begreiflich weit erheblicher seyn,
wenn also das Faß mehr Krümmung
hätte, als in dem angegebenen Beyspiele.
6. Will man indessen einen Fehler dieser Art
beyseite setzen, weil vielleicht wegen (§. 165. 2 .)
und wegen der Schwürigkeit, die Grössen k,
b, c mit gehöriger Genauigkeit zu messen, leicht
noch größere Fehler in der Ausübung statt
finden können, so mag man wenigstens bey nicht
sehr gekrümmten Fässern immer die gemeine
Regel (5) beybehalten.
' j Rr 2
§. 170