Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 119
Anm, 1, Eine so eingerichtete Tabelle findet man nach
der Süfsmilchschen Sterbensordnung bey Tetens am a. O. S.
89, nach Deparcieux’s Sterbensordnung in K. Ch, Langdorfs
arithmetischen Abhandlungen etc. über juristische und staatswirth-
schaftliche Fragen etc., Heidelberg 1810, S. I71 etc. Letzter#
ist jedoch vom 54sten Jahre an unrichtig summirt.
Anm. 2. Die Zeit de# mittlern Äbgestorbenseyns könnt®
man nennen den Durchschnitt der Zeiten von dem Augenblick
an, wo die Personen eines gegebenen Alters absterben, bis zum
Ablauf der Altersergänzung, Diese mittlere Zeit ist also ZU
at — Ea, wenn nämlich 1 die Ergänzung für das Alter a unil
Ea die mittlere corrigirte Lebensdauer ist. Tetens hat die
sen Werth zuweilen gebraucht; ich habe aber nicht nöthig ge
funden, ihn irgendwo den Berechnungen zum Grunde zu legen.
Da übrigens das Absterben nach jeder Sterbens Ordnung
succefsiv und theilweise geschieht, so bestehen auch für di®
ganze Gesellschaft der Personen A die mittlere Lebensdauer
und die Zeit des Äbgestorbenseyns nicht nach einander, ion~
dern neben einander.
Drittes Kapitel.
, . Von
unverclnderlichen Leibrenten.
§• 63*
Von einer Anzahl A von Ferronen des Alters
a leben zufolge der angenommenen Bezeichnung am