Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc, auf ein einz* Leben* 12,1 
Amü» Man mufs aber nicht unbeachtet lafsen, dafs, da 
hier nur ganze Jahre in Betracht gekommen sind, die Renten 
jedes Jahrs nur für diejenigen Personen berechnet werden, 
welche am Schlufse des Jahrs noch leben, nicht aber für dieje 
nigen, die im Laufe defselben verstorben sind. 
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Anstatt den Werth der Leibrente durch die 
Zahlen der Lebenden zu bestimmen, kann man 
denselben auch durch die Décrémenté ausdrucken. 
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Es ist nämlich / — —~ 4 4 r 4“ • 
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oder auch, wenn man in der obern Reihe A — A A 
anstatt A-, A- — AA- anstatt A^ etc. setzt, auch 
in dieser Reihe am Ende noch , welches 
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0 ist, hinzufügt, (r — I) /— — 
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