Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt- 
Mitte defselben noch leben, nämlich succeLiv 
§ AA, § AA 1 , § AAz etc., in diesem Termin, je 
der in seinem Sterbejahre, einen halben Renten« 
thaler. Geschähe diese Zahlung jedesmal am Ende 
des Jahrs, so würde ihr Werth auf alle Jahre für 
jeden Einzelnen = 5 a, da sie zwar an sich selbst 
eben so grofs bleibt, aber ein halbes Jahr früher 
. 1'2 
fällig wird, so ist der Werth = 
Beides zusammengenommen giebt den Werth 
der halbjährlich ‘zahlbaren Leibrente = 
All . ta 4- A #a. 
2 4 ' 
Für t = 1,04 wird dieser Werth =: 
Aa -{- 0,254951 tfa = 1,009802 Aa -f 
0,254951 C—~7 -4“) = L000096 • Aa -f- 
i,o4 2 6 
0,24514(5? sehr nahe = Aa -f- 5. Für r = 1,05 
erhält man auf dieselbe Weise den Werth = 
1,000149* Aa -j- 0,243977? also wieder nahe Aa-f-f. 
Sollen die Termine der Zahlung vierteljährlich 
seyn, so bekommen 
diejenigen, welche jedesmal das ganze Jahr 
durchleben, am Schlufse jedes Quartals % des Ren« 
tenthalers. Reducirt man diese Termine auf den 
Anfang des Jahrs, so ist der Werth derselben über 
haupt 
r 4 *j* r^ r^ f I 
Aa. 
4
	        
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