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Anm, Wenn man nach dieser Hypothese die Leibrenten
berechnen will, so kömmt es darauf an, was als höchstes Le
bensziel oder Altersergänzung anzusehen sey.. Nimmt man
ein für allemal ein unveränderliches Lebensziel an, wie de
Moivre, so weichen diese Leibrenten von den Leibrenten der
empirischen Sterbensordnungen beträchtlich ab. Will man di®
Leibrenten der Hypothese mit denen einer erfahrungsmäfsigen
Sterbensordnung einigermafsen in Uebereinstimmung bringen,
so mufs man, da nach der Hypothese die Altersergänznng
gleich ist der doppelten mittleren Lebensdauer (§. 61), für je
des Alter die aus der zum Grunde zu legenden Mortalitätstabel
le zu nehmende mittlere Lebensdauer, mit 2 multiplicirt, als Al
tersergänzung ansehen, und danach die hypothetische Leibren
te berechnen. Wo künftig diese hypothetischen Leibrenten
als Hülfsmittel für die Auffindung der Näherungswerthe werden
empfohlen werden, da wird dabey immer, wenn nicht ausdrück
lich das Gegentheil bemerkt wird, vorausgesetzt, dafs die Al
tersergänzung gleich der doppelten Lebensdauer für das gegebene
Alter u-nd nach der Tabelle, worauf die Rechnung angewandt wer
den soll, genommen werde. Wie übrigens die wahren Werthe der
Süfsmilchschen, Wargentinschen und Florencourtschen Mor
talitätstabelle zu den Leibrenten nach der Hypothese sich ver
halten, zeigt die folgende Tabelle, worin die Leibrenten für
die vorne angegebene mittlere Lebensdauer, zu 4 Procent be
rechnet, sowohl nach der Hypothese als nach den drey benanu
ten Sterbensordnungen ¡angeführt sind.