Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 18 j
§. ioi. a.
Dafs der vorangeführte Satz auch von der nach
der Ordnung der natürlichen Zahlen steigenden Leib
rente gelte, ist an sich einleuchtend. Da aber die so
steigende Leibrente im nten Jahre mit n Renten-
thalern bezahlt wird, folglich die aufgeschobene
Rente im n -f- Iten Jahre mit n I anfangen wür
de, so mufs auch die aufgeschobene Leibrente hie-
nach berechnet werden (§. 97)» Es wird also die
se Rente — La —
n
A—
Am
(n. Äa -j~ n -}- L a -j- n).
§. IOI. b.
Ebenfalls ist es klar, dafs der im §. 100 angeführte
Satz auch von der für das Alter a mit « — I an
fangenden nach der umgekehrten Ordnung der na
türlichen Zahlen abnehmenden Leibrente gelte. Da
indefsen diese Rente, wenn sie für das Alter a mit
« — I anfängt, im nten Jahre mit a — n — I be
zahlt werden mufs, so ist der baare Werth der auf
geschobene Leibrente nach der Angabe des §. 99»
zu nehmen, und die gesuchte aufhörende Leibrente
wirdrz cda — La
n
C (« — «3 ¿a + n — La-j-n],
§. 102-
Sollte die Leibrente nach Ablauf des nten Jahrs
anfangen und mit dem n -J- mten Jahre wieder auf