Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 18 j 
§. ioi. a. 
Dafs der vorangeführte Satz auch von der nach 
der Ordnung der natürlichen Zahlen steigenden Leib 
rente gelte, ist an sich einleuchtend. Da aber die so 
steigende Leibrente im nten Jahre mit n Renten- 
thalern bezahlt wird, folglich die aufgeschobene 
Rente im n -f- Iten Jahre mit n I anfangen wür 
de, so mufs auch die aufgeschobene Leibrente hie- 
nach berechnet werden (§. 97)» Es wird also die 
se Rente — La — 
n 
A— 
Am 
(n. Äa -j~ n -}- L a -j- n). 
§. IOI. b. 
Ebenfalls ist es klar, dafs der im §. 100 angeführte 
Satz auch von der für das Alter a mit « — I an 
fangenden nach der umgekehrten Ordnung der na 
türlichen Zahlen abnehmenden Leibrente gelte. Da 
indefsen diese Rente, wenn sie für das Alter a mit 
« — I anfängt, im nten Jahre mit a — n — I be 
zahlt werden mufs, so ist der baare Werth der auf 
geschobene Leibrente nach der Angabe des §. 99» 
zu nehmen, und die gesuchte aufhörende Leibrente 
wirdrz cda — La 
n 
C (« — «3 ¿a + n — La-j-n], 
§. 102- 
Sollte die Leibrente nach Ablauf des nten Jahrs 
anfangen und mit dem n -J- mten Jahre wieder auf
	        
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