Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Zweiter Abschnitt, 
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hören, so müfste man den Werth sowohl der um n als 
der um n -f- m Jahre aufgeschobenen Leibrente 
suchen und den letztem von dem erstem abziehen, 
um den Werth der Rente für die nach Ablauf des 
uten Jahrs folgenden m Jahre zu erhalten. 
§. 103» 
Wenn ein Rentenirer verlangte, dafs seine Ren* 
te während der n ersten Jahre auf gespart werden 
sollte, so wäre der baars Werth dieser so aufzuspa 
renden Leibrente gleich dem baaren Werthe einer 
nach n Jahren aufhörenden Leibrente, d. h. der 
haare Werth einer während der ersten n Jahre auf 
zusparenden Leibrente einer Person vom Alter a 
v n, 
wäre ~ À a'—* Verlangte aber der Rentenirer, 
dafs dièse Snmme zu Ablauf der n Jahre an ihn 
oder seine Erben bezahlt werden sollte, so wäre der 
derzeitige accumulirle Werth der gedachten Sum- 
—n n, 
me rn , l a—, welcher Werth am Ende des 
nten Jahrs zu zahlen wäre, der Rentenirer mag dann 
leben oder nicht. 
Ex, Wollte ein Fünfzigjähriger seine Leib 
rente während der ersten 10 Jahre auf die angege 
bene Weise bey der Kafse stehen lafsen, so wäre, 
nach Süfsinilchs Tabelle und r — 1,04 genommen, 
der derzeitige Werth = 1,480244. 6,8oI I = 10,1413.
	        
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