Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 189 
Wenn die Defecte der einzelnen Jahre auf den Anfang des 
ersten Jahrs disconlirt werden, so ist ihre Summe “ 
27,o54 Rthlr, Würde man nun mit einem En- 
*9 
trepeneur einig, dafs die Gesellschaft zwar fortwähren und 
die Pensionen wie bisher den altern Interefsenten bezahlt, aber 
jedes eintretende Mitglied sofort seinen ganzen Beitrag ent 
richten solle, so könnte dies unter der Bedingung geschehen, 
dals die jedes Jahr eintretenden 10 acht und achtzigjährigen 
Interefsenten, aufsei dem Werth der um 5 Jahre aufgeschobe 
nen Leibrente, noch die Zinsen des gesammten Defects nach 
dem fesigesetzten Zinsfufse, hier von 4 Procent mit 1,08216, 
entrichten, und folglich hätte jeder eintretende Interefsent 
ein fiir allemal zu bezahlen A 88^-L -j- 0,1082. 
man nach der im §. aufgestellten Formel 
Auch findet 
A~ E a f n 
A E a — A Ea ju 
(2,5911—0,8825) 
4 a "“19 
“0,9608, so wie Ä 88 s —-“0,8225, und es ist o,93o8ZHo,8225 "t 
0,1082 ,,, d t h. der ganze Einschufs des eintretendenMitgliedes ist 
gleich dem baarenWerthe der um3Jahre aufgeschobenen Leibrente 
und dem zehnten Theil der jährlichen Zinsen des von dem En 
trepreneur zu leistenden Vorschufses. 
Das Verhältnifs ist daher eben so anzusehen, als wenn Je 
mand in eine verschuldete Gesellschaft eintritt, wo er verhält- 
nifsmäfsig die Zinsen der gemeinschaftlichen Schulden mit über 
nehmen mufs. Gesellschaften dieser Art sind sehr gewöhnlich* 
sie sind aber nur dann zuläfsig , wenn die ersten Mitglieder 
anstatt, wie es oft der Fall ist, auf Kosten der später eintre 
tenden zu zehren, ebenfalls einen verhältnifsmäfsigen Einschufs 
erlegen, so dafs durch den daraus entstehenden Fonds die 
Zinsen des später entstehenden Defects in den jährlichen Kehr
	        
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