Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt, 
trägen gedeckt werden, wo dann aber die Rechnung am bequem 
sten nach dem vorhergehenden §. io5 anzustellen ist» 
Anm» 2. Einige allgemeine Bemerkungen über Leibrenten 
institute werden hier am besten ihren Platz finden» 
Was zuerst die zum Grunde zu legende Sterbensordnung 
betrifft, so glaube ich auf die Anm, 2. zum §, 48. verweisen 
zu können. Da nach allen bisherigen Sterbensordnungen übri 
gens die Leibrenten für das Alter von o an bis etwa in das gte 
Jahr zunehmen, von da an aber wieder abnehmen, und jetzt die 
Sterblichkeit in den frühem Jahren der Kindheit bey weitem 
nicht mehr so grofs zu seyn scheint, als sie in den Tabellen 
angegeben ist, so würde ich rathen, als Regel festzusetzen, dafs 
für jedes Kind unter 9 Jahren so bezahlt werden solle als ob 
es schon 9 Jahr alt wäre. 
Zweitens, Bey Festsetzung des Leibrententarifs mufs man 
nicht aufser Acht lafsen, dafs gewöhnlich die Leibrenten, so 
wie sie in den Handbüchern angegeben worden, nur auf volle 
Jahre berechnet sind, wie im §, 65 u, folg, vorher gezeigt ist. 
Wenn daher, wie es gebräuchlich ist, die Leibrenten auch für 
die Theile des Jahrs, welche die Absterbqnden jedesmal noch 
durchlebt haben, ö'der auch in mehreren Terminen bezahlt wer 
den sollen, so mufs man die Correctionen, die in den §. §, 67 
bis 73 angegeben sind, hinzufügen. Diese Correction kann 
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beinahe betragen, Welches für die meisten Alter mehr 
2 r 
ausmacht, als wenn die Personen um ein ganzes Jahr jünger 
wären. 
Drittens, Will man den Tarif nicht für alle einzelne 
Altersjahre bestimmen, sondern die Personen etwa von fünf 
zu fünf Jahren in die nämliche Clafse ordnen, so mufs man zur 
Sicherheit der Kafse festsetzen , dafs alle Personen einer und 
derselben Clafse (Kinder unter g Jahren, wovon vorher schon 
geredet ist, ausgenommen) den Einschüfs so als ob sie von 
dem jüngsten Alter dieser Clafse wären, bezahlen sollen.
	        
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