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I9<2 Zweiter Abschnitt.
gelegten Tarif und dem jedesmaligen Alter der Contribuenten,
Um das Debet auszumitteln, wird zu dem gegenwärtigen
Schuldenbetrag der Kafse ebenfalls der Werth sammtlicher zu
zahlenden Leibrenten , nach dem angenommenen Tarif und
dem jedesmaligen Alter der Rentenirer, hinzugefügt. Sollte
auch das Credit das Debet übertreifen, so ist es doch nicht
rathsam, zu Gunsten der Rentennehmer eine Veränderung in
dem Tarif oder den Renten eher vorzunehmen, bis nach einer
beträchtlichen Reihe von Jahren sich zeigt, dafs der Ueber-
schufs fortwährend zunehme. Ist das Debet gröfser als das
Credit, so mufs man die Erhöhung des Einschufslarifs oder
Herabsetzung der Leibrenten nicht zu lange aufschieben. In dieser
Hinsicht ist es rathsam, gleich in dem Plane festzusetzen, dafs
jeder Interefsent sich den Verändrungen, welche die Umstän
de erfordern möchten, unterwerfen müfse. Dies ist auch des
wegen rathsam, weil bey der zuverläfsigsten Berechnung und
der vollkommensten Verwaltung doch unvermeidliche Verluste
von Kapitalien eintieten, die Zinsen durch die Zeitumstän
de oder gesetzliche Anordnungen herabgesetzt werden kön
nen etc.
Siebentens. Hat die Kafse Nebeneinnahmen, so ist es am
zweckmäfsigsten, davon, so lange keine Unterbilanz Statt findet,
den Interefsenten temporäre Erleichterungen oder Zulagen zu
zugestehen, Dies würde aber wohl im Plane gleich anfäng
lich zu bestimmen, und über diese Nebeneinnahmen eine be~
sondre Rechnung zu führen seyn.