194 Zweiter Abschnitt*
würde, die Summe I am Ende des nten Jahrs be
zahlt werden sollte; so wäre die Wahrscheinlichkeit,
dafs die bestimmte Person innerhalb der gegebenen
n
n
Zeit sterbe,
A
und folglich der gegenwärtige Werth der angegebe«
n
n
A — A
A rn
A
i
nen Summe
d. h. gleich dem aufn Jahre discontirten unbeding
ten Werthe der Summe I, weniger dem haaren
Werthe auf den Fall, dafs die Person am Ende des
nten Jahrs noch lebt. ,
Wenn man n 2=2 I setzt, so hat man den hier
——Dies wa<
A r
gesuchten Werth rr= ——
re also der Werth der Prämie, wenn Jemand auf
den Fall, dafs er innerhalb des nächsten Jahrs ster
ben sollte, seinen Erben die Summe I zusichern, oder,
wie es zuweilen ausgedruckt wird, sein Leben auf
ein Jahr versichern wollte.
Ex. Für eine Person von 50 Jahren wäre die
se Prämie nach,Süfsmilchs Sterbensordnung und dem
Zinsfufse von 4 Procent = 0,96153 = 0,0288-
Wollte die Person also 500 Rth. versichern, so wä
re die Prämie s: 14,4.
§• 109-
Wenn eine Anzahl von Personen des Alters a