Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt 
Werth, den alle Personen defselben Alters,' mögen sie später 
oder früher sterben, bey ihrem Tode für die aufgesparte Leib 
rente erhalten können, und dieser ist, wie im gegenwärtigen 
X cl 
$« angeführt worden, ZZ —* Wie grofs der Unterschied 
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beider Werthe ist, ergiebt sich schon daraus, dafs zufolge Mor 
gans Tabelle die bis an den Tod aufgesparte Rente einer drei- 
fsigjahrigen Person nach der Northamptoner Sterblichkeitsta 
fel und dem Zinsfufse von 4 Procent, ~ 66,02g, nach der 
im gegenwärtigen angegebenen Formel aber “ 54,465 ist* 
§. 115. 
Wenn Jemand seine jährlich mit I zu zahlen 
de Leibrente n Jahre bey der Kafse stehen lafsen 
oder, welches dafselbe ist, n Jahre, in sofern er 
so lange lebt, die Rente I bezahlen wollte unter 
der Bedingung, dafs dafür bey seinem Tode eine 
zum voraus bestimmte Summe bezahlt werden soll 
te, so wäre die Rente als eine mit dem nten Jahre 
aufhörende Leibrente zu betrachten, deren Werth 
n 
A— 
ZZ X a —- 
. X a -4- n ist* Da nun der baare 
Arn 1 
Werth der Summe J, die bey dem Tode der Person 
vom Alter a bezahlt werden soll, — <&a. ist, so 
wird der baare Werth der Anwartschaft, die für 
den gedachten Belauf auf den Todesfall von A ge- 
X a 
kauft werden kann, — 
A— 
Am 
Xa. -J- n 
& a
	        
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