Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt, 
von Anfänge an geschlofsen wäre, wird weiter unten gezeigt wer 
den. 
Anm, 2, Um die Natur solcher Gesellschaften noch nä 
her zu erläutern, füge ich hier ein kurzes Beispiel hinzu. Es 
bestehe eine Gesellschaft wie die vorhin erwähnte, deren Mit 
glieder bey dem Eintritt 90 Jahr alt sind, und es sey bereits 
der Beharrungszustand eingetreten. Der Kürze wegen nehme 
man an, dafs die Mitglieder nicht succefsiv, sondern im Anfän 
ge des Jahrs auf einmal eintreten, und dafs folglich nach Süfs- 
milchs Sterbensordnung ihre Anzahl HZ 6f5f4f3fa 
f 1 ZZ 2r, der jährliche Abgang und Zugang aber ZZ 6 sey. 
Da nun das Absterben als continuirlich und in jedem Jahre 
gleichmäfsig angenommen werden mufs, so leben im Durch- 
21 f r5 
schnitt während des Jahrs ZZ 18 Mitglieder, die bey 
6 Sterbefällen contribuireu, Soll die Leibrente für a ZZ 90 
hiemit zusammenstimmen, so mufs sie ZZ 
— 1 
A— 
a — X (a — i) f X a) genommen werden, welches für 
diesen Fall, zu 4 Procent gerechnet, ZZ 2,7209 ist» Hiernach 
wird 
also 
— 1 
A— 
i — ¿a — 1 + la) 
E a 
2,7209 
3 
0,906g, dagegen wird {) a, wenn der Sterbethaler am Ende des 
Jahrs bezahlt werden soll, ZZ 0,7837. Wenn nun im Anfangä 
eines Jahrs, nachdem der neue Zugang eingetreten ist, die 
Gesellschaft geschlofsen werden sollte, so wären die festgesetz 
ten jährlichen Sterbethaler und Zahlungen folgenderinaafsen 
zu berechnen :
	        
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