Einleitung*
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Eine solche Anwartschaft einer Person, die von dem
Tode einer andern Person abhangt, kann auch abge
sehen von dem rechtlichen Ursprung derselben im
Allgemeinen eine Erbschaft, die erßere Person der
Erbnehmer und die zweite der Erblasser genannt
werden.
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Eine jede Einnahme, die einen Geldwerth hat,
wird, in so weit sie als Ertrag eines fortwährenden
Grundstocks angesehen wird, auch Rente genannt.
Insbesondre wird hier unter Rente verstanden wer
den eine solche Einnahme von,Geldwerth, die wieder-
kohlt in bestimmten gleichen Zwischenräumen fäl
lig ist. Diejenige Person, welche die Rente bezieht,
heifst überhaupt der Rentennehmer, diejenige, wel
che sie bezahlt, wenn eine solche vorhanden, kann
der Rentengeber heifsen.
Je nachdem die Termine, worin die Rente be
zahlt wird, ganze, halbe oder Vierteljahre etc. sind,
heifst die Rente eine jährliche, halbjährliche, viertel-
jährliche etc.
Ferner ist die Rente entweder immerwährend
oder auf eine gewisse Zeit beschränkt. Letztere heifst
im Allgemeinen eine Zeitrente (Annuität) wiewohl
man auch zuweilen hierunter, das Wort in engerm
Sinne genommen, nur eine unbedingte aufhörende
Rente versteht.
Ist die Einnahme in den verschiedenen Terminen
gleich, so heifst die Rente eine unveränderliche, im
entgegengesetzten Falle aber eine veränderliche.