Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt. 
sondern auch die Zinsen des von dem Entrepreneur zu leisten 
den Vorschufses mit o,o4 t 4,9925 ZZ 0,1997 bezahlen, welches 
letztere für Jeden o,o332 beträgt*. Folglich hat jeder ein 
tretende Interessent ein für allemal zu entrichten 0,8767 f 
o,o532 ZZ 0,9069, wie oben angegeben worden. 
Man könnte auch sowohl die Lebensdauer als die Leibren 
te von a ohne Correction gebrauchen; dabey müfste man aber 
zugleich annehmen, dafs nur die am Ende jedes Jahrs noch 
lebenden Mitglieder zu den wahrend defselben eingetretenen 
Sterbefällen contribuiren* Wenn nun wieder im Anfänge des 
Jahrs 21 Interefsenten vorhanden sind, so sterben davon jähr 
lich 6, und es contribuiren i5, folglich ist dann der planmäs- 
sige Beitrag bey jedem Todesfall ZZ T 6 T . Hier wird nun, 
Aa 2,2841 
Wenn man wie vorhin rechnet, —= “ HZ o,gi36* 
ili a 2,50 
Ferner erhält man die Defefte für die verschiedenen Jahre o, 
i5 24 27 24 i5 
—■—r—» —7—, •—r— und —7-, welches, auf den Anfangs- 
X j IO IO ID I*) 
89,865 
termin discontirt, ZZ 5,991 ist, wovon die jährl* 
Zinsen zu 4 Procent o,23g64 betragen, und der auf jeden der 
sechs neuen Interefsenten fallende Theil ZZ 0,03994 ist. Da 
nun ,4 a rrr 0,8737, so hat man wieder # a "t" 0,03994 
ZZ 0,8737 -f 0,0099 — 0,9126. 
' §. II5* b. 
Da nach dem Vorhergehenden -fla der Werth 
der Summe I ist, welche am Ende des Jahrs, wor 
in A stirbt, bezahlt werden soll, so ist überhaupt, 
wenn zu dieser Zeit eine andre Summe = P be 
zahlt werden sollte, der gegenwärtige Werth die 
ser Summe =: <&&. P. Wenn also nach dem 
Tode von A eine andre Person, dann von dem be 
stimmten Alter b, die Jahr-Rente I auf ihre Le-
	        
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