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Zweiter Abschnitt.
sondern auch die Zinsen des von dem Entrepreneur zu leisten
den Vorschufses mit o,o4 t 4,9925 ZZ 0,1997 bezahlen, welches
letztere für Jeden o,o332 beträgt*. Folglich hat jeder ein
tretende Interessent ein für allemal zu entrichten 0,8767 f
o,o532 ZZ 0,9069, wie oben angegeben worden.
Man könnte auch sowohl die Lebensdauer als die Leibren
te von a ohne Correction gebrauchen; dabey müfste man aber
zugleich annehmen, dafs nur die am Ende jedes Jahrs noch
lebenden Mitglieder zu den wahrend defselben eingetretenen
Sterbefällen contribuiren* Wenn nun wieder im Anfänge des
Jahrs 21 Interefsenten vorhanden sind, so sterben davon jähr
lich 6, und es contribuiren i5, folglich ist dann der planmäs-
sige Beitrag bey jedem Todesfall ZZ T 6 T . Hier wird nun,
Aa 2,2841
Wenn man wie vorhin rechnet, —= “ HZ o,gi36*
ili a 2,50
Ferner erhält man die Defefte für die verschiedenen Jahre o,
i5 24 27 24 i5
—■—r—» —7—, •—r— und —7-, welches, auf den Anfangs-
X j IO IO ID I*)
89,865
termin discontirt, ZZ 5,991 ist, wovon die jährl*
Zinsen zu 4 Procent o,23g64 betragen, und der auf jeden der
sechs neuen Interefsenten fallende Theil ZZ 0,03994 ist. Da
nun ,4 a rrr 0,8737, so hat man wieder # a "t" 0,03994
ZZ 0,8737 -f 0,0099 — 0,9126.
' §. II5* b.
Da nach dem Vorhergehenden -fla der Werth
der Summe I ist, welche am Ende des Jahrs, wor
in A stirbt, bezahlt werden soll, so ist überhaupt,
wenn zu dieser Zeit eine andre Summe = P be
zahlt werden sollte, der gegenwärtige Werth die
ser Summe =: <&&. P. Wenn also nach dem
Tode von A eine andre Person, dann von dem be
stimmten Alter b, die Jahr-Rente I auf ihre Le-