Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 2,11 
benszeit geniefsen sollte, und zwar so, dafs diese Ren* 
te von dem Ablauf des Jahrs, worin A stirbt, an- 
iinge zu lauien, so wäre der jetzige Werth dieser 
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Leibrente r= & a. . Ab = ( — ■—■) Ab: soll* 
r pr 
te die Rente aber zu Ende des Jahrs, worin A stirbt, 
zum erstenmal bezahlt werden, so hätte man den 
jetzigen Werth derselben = r . & a . Ab =: 
A a 
(I 
-) A b. Wäre z. B. A 40 Jahre alt, und 
sollte nach seinem Tode eine Person, dann 20 Jahre 
alt, zum Genufs einer Leibrente, die am Ende des 
Sterbejahrs zuerst fällig würde, berechtigt werden; 
so würde nach Süfsmilchs Mortalitätstabelle und 
dem Zinsfufse von 4 Procent der jetzige Werth 
Ci 
A a 
) A b 
Ci 
13? 1565 
25 
) 
16,7905 = 7,9540. 
Würde anstatt P eine Rente I auf n Jahre ge 
setzt, die am Ende des Sterbejahrs zum erstenmal 
fällig werden sollte, so wäre der jetzige Werth 
= Ci - -yO P tt -“) = CP-**) (!-—)• 
Sollte aber von der nämlichen Zeit an die 
Jahrrente J immerfort bezahlt werden, so erhielte 
man den gegenwärtigen Werth derselben 
Aa 
— (I — —) p = p —• A a. 
O
	        
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