Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

§. 116. C. 
Es soll bey dem Tode sowohl eines jetzt leben 
den Nutzniefsers eines Guts vom Alter a, als eines 
jeden Nachfolgers, der bey dem Antritt das nämli 
che Alter a haben soll, ein Lehngeld == F bezahlt 
werden, man sucht den Werth dieser Zahlungen auf 
beständig. Nimmt man r#a für den vollständigen 
Werth des Sterbethalers an, welche Annahme für 
den Fall sehr nahe zutrifft, da die Personen im 
Durchschnitt a + \ Jahre alt sind j so ist der Werth 
der ersten Zahlung, nämlich bey dem Tode des 
jetzigen Nutzniefsers, HZ r & a . F , der der zweiten 
Zahlung wird ZZ r 2 $a a F, der dritten ZZr 3 tfa 5 F etc. 
ins Unendliche. Folglich wird der gesammte Werth 
ZZ (r^ 4“ r 2 -öa 2 r’-tfa 3 4" «"o) F. Nun ist 
P ^ I ! T n • 
r fr a ZZ — ZZ , und dienei- 
p — X a 
he der Potenzen dieses ächten Bruchs vom ersten 
Grade aii ins Unendliche ist nach §. 40* ZZ 
^ ^ a F olglich w^rd 
der gesuchte Werth 
Wäre die jetzt lebende Person vom Alter b, die 
Nachfolger sollten aber jedesmal vom Alter a seyn, 
so wäre der Werth der ersten Zahlung ZZ r$hF, 
der Werth aller folgenden Zahlungen aber —
	        
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