<214 ' Zweiter Abschnitt.
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Methode der Auflösung anzugehen , und den Leser darauf auf
merksam zu machen, dafs anstatt l a, Ab, F etc, auch Verbin
dungsrenten, Renten des Längstlebenden etc. gesetzt werden kön
nen, Uebrigens kann man hiemit die Aufgabe des §, Ö2 ver
gleichen.
Anm, 2. Die vorhergehenden §, enthalten die the
oretischen Grundsätze zur zweckmäfsigen Einrichtung der
Todten- oder Begräbnifs i Kafsen t Soll nämlich bey diesen
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Kafsen die Regel befolgt werden, dafs im Allgemeinen die
Leistungen und Vortheile der verschiedenen Interefsenten in
dem nämlichen Verhältnifse stehen müfsen, so mufs der Werth
des Todtenthalers, so wie er vorher angegeben worden, dem
Tarif zum Grunde liegen. Will man nicht für jedes einzelne
Altersjahr einen besondern Ansatz haben, so kann man auch
hier wohl je fünl und fünf Jahre, ohne beträchtliche Ungleich
heit, in eine Klafse zusammennehmen.
Dabey ist es für die Kaise am zuträglichsten, dafs der
Werth des Todtenthaler6 sofort baar von dem Eintretenden er
legt werde. In diesem Falle mufs, wenn man mehrere Alters-
Jahre in eine einzige Klafse zusammenfafst, die Taxe jeder
Klafse, zur Sicherheit der Anstalt, nach dem höchsten Alter
in derselben bestimmt werden.
Will man gestatten, dafs der Werth des Sterbethalers
durch jährliche Beiträge während der Lebzeit der Interefsen
ten aufgebracht werde, so ist dieser Beitrag für 1 Rth, der
Anwartschaft aul den Todesfall nach §. ir5 ZZ
III
( __ -——■ ), Auch hier mufs man, wenn
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Klafsen für mehrere Altersjahre gemacht werden sollen, wieder
die Taxe nach dem höchsten Alter der Klafse bestimmen, da
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. — um so gröfser wird , je kleiner A a ist.
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XJebrigens trägt di© Kafse bey diesem Contributionsfufse ein