Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

<214 ' Zweiter Abschnitt. 
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Methode der Auflösung anzugehen , und den Leser darauf auf 
merksam zu machen, dafs anstatt l a, Ab, F etc, auch Verbin 
dungsrenten, Renten des Längstlebenden etc. gesetzt werden kön 
nen, Uebrigens kann man hiemit die Aufgabe des §, Ö2 ver 
gleichen. 
Anm, 2. Die vorhergehenden §, enthalten die the 
oretischen Grundsätze zur zweckmäfsigen Einrichtung der 
Todten- oder Begräbnifs i Kafsen t Soll nämlich bey diesen 
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Kafsen die Regel befolgt werden, dafs im Allgemeinen die 
Leistungen und Vortheile der verschiedenen Interefsenten in 
dem nämlichen Verhältnifse stehen müfsen, so mufs der Werth 
des Todtenthalers, so wie er vorher angegeben worden, dem 
Tarif zum Grunde liegen. Will man nicht für jedes einzelne 
Altersjahr einen besondern Ansatz haben, so kann man auch 
hier wohl je fünl und fünf Jahre, ohne beträchtliche Ungleich 
heit, in eine Klafse zusammennehmen. 
Dabey ist es für die Kaise am zuträglichsten, dafs der 
Werth des Todtenthaler6 sofort baar von dem Eintretenden er 
legt werde. In diesem Falle mufs, wenn man mehrere Alters- 
Jahre in eine einzige Klafse zusammenfafst, die Taxe jeder 
Klafse, zur Sicherheit der Anstalt, nach dem höchsten Alter 
in derselben bestimmt werden. 
Will man gestatten, dafs der Werth des Sterbethalers 
durch jährliche Beiträge während der Lebzeit der Interefsen 
ten aufgebracht werde, so ist dieser Beitrag für 1 Rth, der 
Anwartschaft aul den Todesfall nach §. ir5 ZZ 
III 
( __ -——■ ), Auch hier mufs man, wenn 
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Klafsen für mehrere Altersjahre gemacht werden sollen, wieder 
die Taxe nach dem höchsten Alter der Klafse bestimmen, da 
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. — um so gröfser wird , je kleiner A a ist. 
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XJebrigens trägt di© Kafse bey diesem Contributionsfufse ein
	        
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