Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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4 Einleitung. > 
Geldsumme, in so fern sie als Grund der Zinsen be 
trachtet wird, heifst auch Kapital im engem Sinne 
des Worts; das Verhältnis der in einem Termin zu 
zahlenden Zinse zu dem Kapital ist der Zinsfufs. 
Die Zinsen können übrigens jährliche, viertel 
jährliche, monatliche etc., entweder immerwährend 
. oder auf hörend, unveränderlich oder veränderlich 
seyn. 
Anm, Ein jeder Gegenstand, der zu gewissen Zeiten, einen 
bestimmten Ertrag von Geldwerth giebt, kann im weitern Sinne 
als Kapital und der reine Ertrag desselben als Rente angesehen 
werden. Zinse ist nur diejenige Rente, die als reiner Ertrag des 
.GeWkapitals betrachtet wird, 
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§. 7. 
Wenn die Zinsen nur von dem ursprüngli- 
. eben Kapital berechnet werden, so heifsen sie ein 
fache Zinsen. Wird dagegen die Zinse eines je 
den Termins zum Kapital gelegt und von dem auf 
diese Weise angewachsenen Kapital die Zinse irrt 
folgenden Termin berechnet, so nennt man die Zin 
sen zufammengefetzte oder auch Zinseszinsen. 
Die Berechnung der einfachen Zinsen ist hier 
als bekannt vorausgesetzt. 
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Der gegenwärtige Werth einer Anwartschaft 
oder einer Rente ist diejenige Geldsumme, die mit 
ihren Zinsen und Zinseszinsen der Anwartschaft 
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