Von Renten etc. auf zwey Leben* 2,31
§. 127.
Die gewöhnlichen Tabellen über die mittlere
Verbindungsdauer enthalten die Werthe von 5 zu
5 Jahren. Auch ist meistens die Correction f schon
hinzugefügt, wogegen der zweite Theil der Correc
tion weggelafsen ist. Die Verbindungsdauer für die
übrigen Jahre pflegt man durch Interpolation fol-
gendermafsen zu suchen. Gesetzt es würde die
Dauer der Verbindung zwischen einer Person A
vom Alter 20 und einer andern B vom Alter 37
gesucht, so ist nach der Süfsmilchschen Tabelle
E 20-35=20,13 und E20.40=I8?5I. Die Differenz
für fünf Jahre in dem Alter von B ist also — 1,67?
und wenn man annimmt, dafs die Differenzen der
Verbindungsdauer sich innerhalb dieser Gränzen
verhalten wie die Unterschiede des Alters der einen
Person, so* mufs man von der Verbindungsdauer für
20.35, f. 1,67 — 0,67 abziehen, wonach also
E 2ÖÄ7 = 20,18 — 0,67 — I9?5I wird.
Würde ferner E 22. 37 verlangt, so müfste
man , aufser E 30.37 ? auch E 25 • 37 suchen ,
welches nach derselben Regel — I8?79 gefunden
wird. Dann suchte man, auf die nämliche Weise
wie vorher angegeben, den Unterschied zwischen
E 20*37 und E 25-37« und zöge wieder | dieses
Unterschieds von der ersten Verbindungsdauer ab,
wodurch man E 22-37 ~ I9?5I — 0,29 — I9;22
erhielte.