Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Dritter Abschnitt. 
alle auf einmal aufhören, und für jede am Ende des 
Jahrs ein halber Thaler zu zahlen sey, so ist das zu 
der Verbindungsrente lab noch hinzuzulegende 
Stück = ~ d ab, und da nach dem vorhergehenden 
§. & ab 
1 ab 
pr 
«o wird hiernach der 
vollständige Werth der Verbindungsrente ~ X ab •-{- 
I Aab i — , i 
■ = (I ) l ab ^ . 
3 r 2 pr 2 pr 2 r 
Für den Zinsfufs von 4 Procent wird dies = 
: 0,98077 Aab + 0,48077. 
Für r = 1,05 hat man den gedachten Werth rrr 
A a b -f- .—-— 
52 a,o8 
41 
42 
* ab — —= 0,97619 iab 4 0,47619» 
3jlQ 
§. 148- 
Es ist jedoch bereits oben §. 126* angeführt, 
dafs, wenn die einzelnen Personen in gleichen Zwi 
schenzeiten während des Jahrs absterben, die in je 
dem Jahre aufhörenden Verbindungen nicht im 
Durchschnitt bis zur Mitte fortwähren können, son 
dern dafs bey jener Voraufsetzung die Zeit, wel 
che die im ersten Jahre aufhörenden Verbindungen 
während defselben fortbestehen, über alle Paare ver- 
A (AB) AA. AB 
~6~ 
theilt, 
- AB 
des zweiten Jahrs = 
AB 
A (Ax BI) 
A B 
,während
	        
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