Von Renten etc. auf zwey Leben. 2,81
AA*.aB±
A B
etc. sey. Folglich ist zu dem
Werthe der Verbindungsrente I eines jeden Paars
hinzuzulegen, für das erste Jahr i 5 _ ^— —
° ABr
i AA.AB r .. , • t i,
■ — — — i tur das zweite Jahr
6 AB r
A (A^Bt) i AAz.AB*
5 ABr 2 ¡T ABr 2
beträgt für alle Jahre zusammengenommen
etc. Dies
& ab —
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A A 5 . AB 5
2 6 AB r u r
Hier kann man nun wieder diesen letzten Theil,
nämlich 7-rr—-
6 ABr J r l
es die Beschaffenheit fordert, entweder nach seinem
genauen Werthe berechnen oder nach der Hypothe-
r AA 5 -AB 5 - .
-J — ]e nachdem
se des gleichmäfsigen Absterbens :
setzen, wo er, da iür r > I jederzeit J
—/•
6aß J
xß
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< ß ist, immer < bleibt, oder auch ganz weg-
6«
lafsen, in welchem Falle dann die vollständige
Verbindungsrente, so wie sie im vorhergehenden §.
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angenommen, — l ab -J- f ab = (l
2 p r
)
Jl ab 4- -— wird.
2 r
Sonst ist auch noch der Werth der Verbin