Dritter Abschnitt.
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I
man aus der vorher im 145 erwähnten Hülfsta-
belle, und zwar aus der vierten Columne, die bey
dem Jahre b —j— I stehende Zahl, welche nach der
I B’i
Einrichtung derTabellen — ,J Z —. Die
se Zahl dividire man durch das Product von u in
die discontirte Zahl der Lebenden bey dem Jahre
«. B
b oder durch , wodurch man erhält
rb
B^
rb
/ 2 -
B-
——-. Endlich ziehe man
r*
a . B ; rb cc.BS
diesen Quotienten von X b nach der zum Grunde
gelegten Tabelle ab.
Ex. für X 40.55 erhält man nach Siifsmilchs
Tabelle „ und dem 4 Procentfufs X b = 9,6394 >
B • B’i
—--=29,49,/* = 2428,66, also ¿ab
2428,66
96394 45,28.39,49 = 9’« 3 ? 4 “ J’ 8183 =
7,8206.
3) Man kann auch annehmen, dafs die Ver
bindungsrente beinahe gleich sey einer Leibrente
für ein einziges^eben, defsen mittlere Dauer der ge
gebenen mittleren Verbindungsdauer gleich ist. Sind
also zwey Alter gegeben, so sucht man die mitt
lere Verbindungsdauer derselben so wie das Alter,
defsen mittlere Lebensdauer dieser Verbindungsdauer
gleich ist, und nimmt sonach die Leibrente für
dieses Alter als Verbindungsrente für die beiden
Personen an.