Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Dritter Abschnitt. 
A AS. A B^ 
/ * • (S ’ § * 70 und I50) — 
2 2 
“ (^a-Ub)f U + 2 p—2 tt) X 
^ A.— . A B- 
/ ’ab * Wenn r === Is04? fol g Hch = 
25,4967 ist? so wird hxenach der vollständige Werth 
der gesuchten Rente = I>000128 (¿a — ¿ab) -f* 
AA°.AB° 
0>I63433 J ^~AB * wofür man m der 
Praxis wohl unbedenklich ?, a — l ab setzen kann. 
§. 169- 
Da ganz allgemein die Ueberlebensrente gleich 
ist der Leibrente für die zu versorgende Person, we 
niger der Verbindungsrente für dieselbe Person und 
den Versorger, so gilt dies auch für die Rente nach 
der Hypothese des gleichmäfsigen Absterbens. Sind 
nach dieser Hypothese die Leibrenten und Verbin 
dungsrenten nur auf ganze Jahre berechnet, so mufs 
man die im vorigen angegebene Correction so 
wohl wegen der Renten selbst als wegen der Zin 
sen sämtlicher Pensionen hinzufügen. Hat man die 
Leibrenten und Verbindungsrenten, beide in augen 
blicklichen Terminen zahlbar, berechnet, so ist der 
Werth der Ueberlebensrente genau der Differenz der 
beiden Renten gleich. 
Ex. Die im augenblicklichen Terminen zahlbare
	        
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