Von Renten etc. auf zwey Leben, &2t
be Zeit aufgeschobenen Verbindungsrente für A und
B*
Ex. Der Pensionist sey 5 Jahre alt, der Ver-
sorger 40; die Ueberlebensrente soll erst mit Ab
lauf des I5ten Jahrs des Pensionisten anfangen*
Hier ist a -p* n r== 15, b -f- n r= 50; nach der
Süfsmilchschen Sterbensordnung und dem 4 Procent-
fufse ist die um 10 Jahre aufgeschobene Leibrente
für das Alter 5 = 0,675564. 17,6104, und
¿79
eine um 10 Jahre aufgeschobene Verbindungsrente
5n , 3oo
für die Jahre 5 und 40 2=3
0,675564
X 9>8279«
5n * 0,675564
¿79 *¿7 4
Man erhält also den gesuchten Werth
(17,6104
000
374
7,8833)
9>8279)
¿79
0,596223 (17,6104 — 7,8833) — 5,799S*
Anm, Der angeführte Satz ergiebt sich auch auf folgen-*
de Art. Wenn das Alter des Pensionisten ~ a, Und das deä
Versorgers “ b ist, so ■wird nach Ablauf des nteri Jahrs der'
Pensionist a *j- n und der Versorger b 4 n Jahre alt* Würde
nun der Einschufs für die Ueberlebensrente erst nach Ablauf
der n Jahre bezahlt, und lebten beide Personen dann noch, so
wäre der derzeitige Werth der Rente ~Z ¿afn — ¿£a-f-n) ^b-fn)*
Wenn es ferner gewifs wäre, dafs beide Personen noch n Jahrs
lebten, so wäre der gegenwärtige Werth dieser Ueberlebensron-
te
A a f n — A (a f n) (b f n)
Nun ist aber di a
Wahrscheinlichkeit, dafs A am Bnde des nten Jahrs noch lebe,
n
A— , . . t
•—— , und dafs A tmd B zusammen dann noch leben, _
A
X