Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc. auf zwey Leben, &2t 
be Zeit aufgeschobenen Verbindungsrente für A und 
B* 
Ex. Der Pensionist sey 5 Jahre alt, der Ver- 
sorger 40; die Ueberlebensrente soll erst mit Ab 
lauf des I5ten Jahrs des Pensionisten anfangen* 
Hier ist a -p* n r== 15, b -f- n r= 50; nach der 
Süfsmilchschen Sterbensordnung und dem 4 Procent- 
fufse ist die um 10 Jahre aufgeschobene Leibrente 
für das Alter 5 = 0,675564. 17,6104, und 
¿79 
eine um 10 Jahre aufgeschobene Verbindungsrente 
5n , 3oo 
für die Jahre 5 und 40 2=3 
0,675564 
X 9>8279« 
5n * 0,675564 
¿79 *¿7 4 
Man erhält also den gesuchten Werth 
(17,6104 
000 
374 
7,8833) 
9>8279) 
¿79 
0,596223 (17,6104 — 7,8833) — 5,799S* 
Anm, Der angeführte Satz ergiebt sich auch auf folgen-* 
de Art. Wenn das Alter des Pensionisten ~ a, Und das deä 
Versorgers “ b ist, so ■wird nach Ablauf des nteri Jahrs der' 
Pensionist a *j- n und der Versorger b 4 n Jahre alt* Würde 
nun der Einschufs für die Ueberlebensrente erst nach Ablauf 
der n Jahre bezahlt, und lebten beide Personen dann noch, so 
wäre der derzeitige Werth der Rente ~Z ¿afn — ¿£a-f-n) ^b-fn)* 
Wenn es ferner gewifs wäre, dafs beide Personen noch n Jahrs 
lebten, so wäre der gegenwärtige Werth dieser Ueberlebensron- 
te 
A a f n — A (a f n) (b f n) 
Nun ist aber di a 
Wahrscheinlichkeit, dafs A am Bnde des nten Jahrs noch lebe, 
n 
A— , . . t 
•—— , und dafs A tmd B zusammen dann noch leben, _ 
A 
X
	        
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